Fragen (FAQ)
1.) Müssen die Ferien auch bezahlt werden?
2.) Wird der Unterricht im Krankheitsfall oder bei Verhinderung nachgeholt?
3.) Muss ich zunächst Noten lernen bevor ich ein Instrument spielen kann?
4.) Wie viel und wie oft muss ich üben?
5.) Wie kann ich den Vertrag wieder kündigen?
1.) Müssen die Ferien auch bezahlt werden?
Die Unterrichtsgebühr ist juristisch betrachtet eine Jahresgebühr die auf 12 gleich bleibende Monatsraten aufgeteilt wird. Dadurch wird z.B. auch im August eine Rate bezahlt, obwohl aufgrund der Schulferien kein Unterricht stattfindet. Es wird jedoch keine Gebühr berechnet, für die keine Leistung erbracht wird.
2.) Wird der Unterricht im Krankheitsfall oder bei Verhinderung nachgeholt?
Rein rechtlich haben Sie keinen Anspruch darauf. Ich versuche jedoch immer, so gut es geht, ihnen eine Ausweichmöglichkeit anzubieten.
3.) Muss ich zunächst Noten lernen bevor ich ein Instrument spielen kann?
Nein, Sie lernen gleich am Instrument und erlernen so Schritt für Schritt das Notenlesen.
4.) Wie viel und wie oft muss ich üben?
Nicht die Dauer ist entscheidend, sondern die Regelmäßigkeit. 3 Mal in der Woche 20 Minuten ist schon ausreichend. Wer jeden Tag übt, auch wenn's mal nicht so lange ist, der kommt wirklich gut voran.
Wichtig ist, dass Sie wirklich regelmäßig zum Unterricht kommen. Nicht wegen jeder Kleinigkeit den Unterricht absagen. Das ist nicht förderlich.
5.) Wie kann ich den Vertrag wieder kündigen?
Die Kündigung ist jederzeit zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich.

